Wie hoch ist die Hundeabgabe in Österreich?
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Einen bundesweiten Betrag gibt es nicht: Höhe, Fristen und Befreiungen regelt jedes Bundesland anders, festgesetzt wird die Abgabe von der Gemeinde. Die Unterschiede sind groß. Stand Oktober 2026 zahlst du in Wien 72 Euro im Jahr für den ersten Hund und 105 Euro für jeden weiteren, ab 2027 einheitlich 120 Euro. In Linz sind es 54 Euro, in Klagenfurt 60 Euro — und in Graz gar nichts, weil die Stadt die Hundeabgabe mit 1. Jänner 2019 abgeschafft hat. Anmelden musst du deinen Hund, sobald er drei Monate alt ist, bei deiner Wohnsitzgemeinde; in Wien beim Magistrat (MA 6).
Wer zahlt und ab wann
Abgabepflichtig ist die Halterin oder der Halter, also die Person, die darüber entscheidet, wie der Hund betreut und beaufsichtigt wird. Die Pflicht beginnt, wenn der Hund älter als drei Monate ist. Die Meldefristen legt die Gemeinde fest: In Wien musst du den Hund binnen 14 Tagen anmelden, nachdem er in die Stadt gebracht wurde und drei Monate alt ist; in Klagenfurt ist die Abgabenschuld binnen einem Monat zu melden. Für die Anmeldung brauchst du in Wien in jedem Fall die Chipnummer des Hundes, dazu einen Lichtbildausweis. Danach bekommst du einen Bescheid mit den Zahlungsdaten; in den Folgejahren wird die Abgabe jährlich vorgeschrieben — in Wien mit Zahlungstermin Ende April, in Klagenfurt am 15. Februar.
Beispielbeträge, Stand Oktober 2026
- Wien — 72 Euro pro Jahr für den ersten Hund, 105 Euro für jeden weiteren. Ab 1. Jänner 2027 beträgt die Abgabe einheitlich 120 Euro pro Hund. Für hundeführscheinpflichtige Hunde (sogenannte Listenhunde) sind ab 2027 240 Euro fällig — allerdings nur, wenn die Haltung ab 1. Jänner 2027 neu begründet wird oder sich ändert.
- Linz — 54 Euro pro Hund und Kalenderjahr; für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, 10 Euro (Hundeabgabeordnung, in Kraft seit 1. Dezember 2024).
- Klagenfurt — 60 Euro pro Hund und Jahr; für Wachhunde und Hunde in Ausübung eines Berufes 22 Euro (Klagenfurter Hundeabgabenverordnung 2023).
- Graz — keine Hundeabgabe. Die Grazer Hundeabgabenordnung wurde mit 1. Jänner 2019 aufgehoben; Hunde müssen dort seither auch nicht mehr bei der Stadt angemeldet werden. Haftpflichtversicherung, Chip, Registrierung und für Neuhalter der Hundekundekurs bleiben trotzdem Pflicht.
Außerhalb dieser Städte entscheidet deine Gemeinde. Die aktuelle Verordnung findest du meist auf der Gemeindeseite oder bekommst sie am Gemeindeamt.
Befreiungen und Ermäßigungen
Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Häufig ausgenommen sind laut oesterreich.gv.at Assistenzhunde sowie Dienst- und Rettungshunde, für Nutzhunde gibt es oft Ermäßigungen. Was genau gilt, steht in der jeweiligen Gemeindeverordnung. Zwei Beispiele:
- Wien — wer einen Hund ab 1. Jänner 2023 aus einem Wiener Tierheim übernimmt, ist für die ersten drei Abgabejahre befreit. Mit Mobilpass gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent für höchstens einen Hund, für Wachhunde in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eine Ermäßigung von 36 Euro. Ausgenommen sind unter anderem Rettungshunde und Hunde, die zur Kompensation einer Behinderung notwendig sind.
- Klagenfurt — Hunde aus Tierasylen sind im Jahr der Anschaffung und in den zwei Folgejahren befreit, ebenso Lawinensuch-, Bergrettungs- und registrierte Rettungshunde sowie Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Prüfung auf Schweiß. Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage zahlen keine Hundeabgabe.
Hundemarke, Umzug und Abmeldung
In vielen Gemeinden bekommst du nach der Zahlung eine Hundemarke, die der Hund außerhalb des Hauses gut sichtbar am Halsband oder Geschirr tragen muss. Wien gibt seit 2012 keine Hundemarken mehr aus; dort wird über den Chip festgestellt, ob die Abgabe bezahlt ist. Ziehst du um, meldest du den Hund in der alten Gemeinde ab und in der neuen an — sonst läuft die Abgabepflicht am bisherigen Wohnort weiter. Auch Tod oder Weitergabe des Hundes musst du melden; solange das nicht geschehen ist, bleibt die Abgabe geschuldet.
Wichtig: Die Anmeldung bei der Gemeinde ist nicht die Registrierung in der Heimtierdatenbank. Beides ist getrennt zu erledigen. Was dafür gilt, steht im Beitrag zur Chippflicht und Heimtierdatenbank in Österreich.
Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Verordnungen und Gemeindeseiten zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt deine Wohnsitzgemeinde.
Was die Hundeabgabe mit deiner Versicherung zu tun hat
Die Hundeabgabe ist ein fixer, planbarer Posten, den du einmal im Jahr kennst und einplanen kannst. Die Kosten, die Hundehalterinnen und Hundehalter tatsächlich überraschen, sind andere: Schäden, die der Hund anderen zufügt, und Tierarztrechnungen nach Unfall oder Krankheit. Für das erste ist die Hundehaftpflicht zuständig, die in Wien mit mindestens 725.000 Euro Deckung vorgeschrieben ist — wo sie sonst Pflicht ist, zeigt unser Überblick Hundehaftpflicht je Bundesland. Für das zweite gibt es Tierkrankenversicherung und OP-Schutz. Dort kommt es auf Wartezeit, Vorerkrankungen, Selbstbehalt und Leistungsumfang an; ob sich das für deinen Hund rechnet, haben wir in Ist eine Tierkrankenversicherung sinnvoll? durchgerechnet.
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Häufige Fragen
Muss ich für einen Welpen schon Hundeabgabe zahlen?
Erst, wenn er älter als drei Monate ist. Ab diesem Alter musst du ihn bei der Gemeinde anmelden. Gechippt sein muss der Welpe unabhängig davon spätestens mit drei Monaten.
Ich habe meinen Hund aus dem Tierheim — muss ich zahlen?
Das hängt von der Gemeinde ab. In Wien sind Hunde aus einem Wiener Tierheim, übernommen ab 2023, drei Abgabejahre lang befreit; in Klagenfurt gilt die Befreiung für Hunde aus Tierasylen im Jahr der Anschaffung und in den zwei Folgejahren. Frag bei deiner Gemeinde nach und gib die Herkunft gleich bei der Anmeldung an.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Du meldest den Hund in der bisherigen Gemeinde ab und in der neuen an. Vergisst du die Abmeldung, besteht die Abgabepflicht am alten Wohnort weiter. Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist zu melden. Und nicht vergessen: Die neue Adresse gehört außerdem in die Heimtierdatenbank.
Wird die Hundeabgabe in Wien teurer?
Ja. Laut Stadt Wien steigt sie mit 1. Jänner 2027 auf einheitlich 120 Euro pro Hund und Jahr, also auch für den ersten Hund. Für hundeführscheinpflichtige Hunde, deren Haltung ab 2027 neu begründet wird oder sich ändert, sind es 240 Euro. Bis Ende 2026 gelten noch 72 beziehungsweise 105 Euro.
Quellen
- oesterreich.gv.at, „Hundeabgabe (Hundesteuer)". oesterreich.gv.at, abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Stadt Wien, „Hundeabgabe (Hundesteuer) – Meldung Hundehaltung" und „Hundeabgabe – Befreiung, Ermäßigung und Ausnahmen". wien.gv.at und wien.gv.at, abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Landeshauptstadt Linz, Hundeabgabeordnung, Verordnung des Gemeinderates vom 07.11.2024, Amtsblatt Nr. 21/2024. linz.at, abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Klagenfurter Hundeabgabenverordnung 2023 und Stadtservice „Hunde". klagenfurt.at und klagenfurt.at, abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Stadt Graz, „Hundeabgabe (Hundesteuer)". graz.at, abgerufen am 1. Oktober 2026.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Wie wir arbeiten, woher unsere Zahlen kommen und wie oft wir sie prüfen, steht unter Wie wir arbeiten.
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